Zahlst du eine illegal hohe Miete? Mach unseren Mietwucher-Check!

Viele Vermieter verlangen eine höhere Miete, als gesetzlich erlaubt ist. Dagegen kannst du dich wehren. Wir helfen dir dabei.

Mach jetzt den Mietwucher-Check!

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Dreiste Vermieter nutzen aus, dass es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt. Viele verlangen sogar Mieten, die illegal hoch sind, und ziehen uns damit das Geld aus der Tasche. Sie brechen selbst die schwachen Gesetze, die uns Mieter*innen schützen sollen. Eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, ist häufig illegal. In diesem Fall kannst du dich als Mieter*in wehren und dein Geld zurückverlangen: mit unserem Mietwucher-Check.

Und so funktioniert der Check:

  1. 1 Gib ein paar Daten zu deiner Wohnung ein — und erfahre in wenigen Schritten, ob deine Miete illegal hoch sein könnte.
  2. 2 Die Antwort ist ja? Melde den Verdacht auf Mietwucher direkt dem zuständigen Wohnungsamt — mit einem Klick.
  3. 3 Das Amt ist nun verpflichtet, den Fall zu verfolgen. Es meldet sich bei dir für weitere Infos.

Wenn sich herausstellt, dass wirklich Mietwucher vorliegt, kann das Amt ein Bußgeld gegen deinen Vermieter und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete anordnen. Du kannst dann eine Absenkung deiner Miete durchsetzen.

Allerdings gehen noch nicht alle Städte konsequent gegen illegal hohe Mieten vor. Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst alle Städte die Verfolgung aufnehmen. Zusätzlich wollen wir bessere Gesetze, damit die Ämter Mietwucher einfacher verfolgen und höhere Bußgelder verhängen können.

Langfristig kämpfen wir für einen bundesweiten Mietendeckel, damit das Wohnen für uns alle wieder bezahlbar wird. Bis dahin unterstützen wir dich dabei, dich gegen Miet-Abzocke zu wehren — mit unserem Mietwucher-Check.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Es gibt in Deutschland verschiedene Gesetze, die die Mieten regulieren sollen. Dazu gehören neben der so genannten Mietpreisbremse auch Gesetze gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher. Eine Miete ist illegal hoch, wenn der Vermieter gegen eines oder mehrere dieser Gesetze verstößt.

Mieter*innen müssen illegal hohe Mieten nicht akzeptieren. Sie können sich rechtlich dagegen wehren. So können Mieter*innen erreichen, dass die Miete gesenkt werden muss. So können sie jeden Monat viel Geld sparen.

Trotzdem werden die Mieten immer weiter erhöht — auch, weil viele Vermieter sich nicht an die Gesetze halten. Darum kämpft Die Linke im Bundestag dafür, illegal hohe Mieten konsequent zu verfolgen. Darüber hinaus reichen die vorhandenen Gesetze nicht aus, um Mieter*innen vor immer höheren Mieten zu schützen. Darum kämpft Die Linke im Bundestag für bessere Gesetze, damit die Miete für alle wieder bezahlbar wird.

Als Mietwucher werden umgangssprachlich zwei verschiedene Fälle von illegal hoher Miete bezeichnet:

Erstens: Wenn die Miete um mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt UND wenn der Vermieter dafür die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzt, dann handelt es sich um eine Mietpreisüberhöhung. Die Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit laut §5 Wirtschaftsstrafgesetz. Die kommunalen Ämter sind dafür zuständig, Fälle von Mietpreisüberhöhung zu verfolgen. Die Ämter können ein Bußgeld und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete anordnen.

Zweitens: Wenn die Miete sogar um mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, dann kann es sich um Mietwucher handeln. Mietwucher ist eine Straftat nach §291 Strafgesetzbuch. Zuständig für die Verfolgung dieser Fälle sind die jeweiligen Staatsanwaltschaften. Die möglichen Strafen für Vermieter sind noch höher als bei der Ordnungswidrigkeit der Mietpreisüberhöhung. Für besonders dreiste Fälle von Mietwucher sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe vor. Uns sind aber keine Fälle bekannt, wo Gerichte Gefängnisstrafen ausgesprochen hätten.

Umgangssprachlich ist in beiden Fällen von Mietwucher die Rede.

Mit unserem Mietwucher-Check kannst du deine Miete mit der ortsüblichen Miete vergleichen. Wenn der Check ergibt, dass deine Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, dann kannst du einen Anfangsverdacht auf Mietpreisüberhöhung an das zuständige Amt melden, damit das Amt dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren für dich einleiten kann.

Ob bei dir Mietwucher vorliegt, kannst du unkompliziert mit unserem Mietwucher-Check überprüfen. Unser Mietwucher-Check steht aktuell für die folgenden 40 Städte zur Verfügung: Augsburg, Berlin, Bochum, Bonn, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Erfurt, Erlangen, Frankfurt a.M., Freiburg i.B., Gießen, Greifswald, Halle (Saale), Hamburg, Hannover, Heidelberg, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Konstanz, Köln, Leipzig, Ludwigshafen, Mainz, Mannheim, Marburg, München, Münster, Nürnberg, Passau, Potsdam, Regensburg, Reutlingen, Rostock, Stuttgart, Tübingen, Wiesbaden und Würzburg.

Wenn du in einer anderen Stadt wohnst, gibt es trotzdem Möglichkeiten, deine Miete zu überprüfen. Dabei hilft der qualifizierte Mietspiegel deiner Stadt. Seit 2022 müssen alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen und regelmäßig aktualisieren. Einige Kommunen und lokale Mietervereine bieten einen eigenen Mietspiegelrechner an, mit dem du herausfinden kannst, ob deine Miete illegal hoch ist. Alternativ kannst du deine Miete mithilfe des qualifizierten Mietspiegels selbst Schritt für Schritt überprüfen.

Wenn unser Mietwucher-Check ergibt, dass in deinem Fall Mietwucher vorliegen könnte, dann kannst du im nächsten Schritt deinen Verdacht direkt an das zuständige Amt in deiner Stadt melden.

Deine Verdachtsmeldung an das zuständige Amt in deiner Stadt ist notwendig, um Mietwucher zu verfolgen. Nur so kann das Amt Ermittlungen aufnehmen und ein Bußgeld und eine Absenkung deiner Miete anordnen.

Wenn du in einer anderen Stadt lebst, für die wir den Mietwucher-Check noch nicht anbieten, und den Verdacht hast, dass deine Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt, kannst du dich an dein vor Ort zuständiges Amt wenden. Finde die Kontaktadresse des für Wohnungen zuständigen Amts heraus. Suche dafür "Wohnungsamt Beispielstadt", trage deine Daten in unser vorgefertigtes Anschreiben ein und sende dies an die Kontaktadresse des Amts.

Du musst Mietwucher nicht akzeptieren. Du kannst dich rechtlich dagegen wehren, dass dich dein Vermieter illegal abzockt. Das ist dein gutes Recht. Trotzdem zögern viele Mieter*innen aus Sorge vor Streit mit dem Vermieter oder vor dem Verlust der Wohnung davor, gegen Mietwucher vorzugehen.

Wichtig ist: Nichts geschieht ohne deine Zustimmung! Nach deiner Verdachtsmeldung auf Mietwucher wird sich das zuständige Amt erst einmal direkt mit dir in Verbindung setzen, um weitere Informationen einzuholen. Das Wohnungsamt wird deinen Fall dann weiter prüfen. Erst wenn sich der Anfangsverdacht auf Mietwucher weiter erhärtet, wird das Amt deinen Vermieter kontaktieren. Solange das Wohnungsamt deinen Vermieter noch nicht kontaktiert hat, kannst du deinen Fall zurückziehen.

Du gehst also nicht selber gegen deinen Vermieter rechtlich vor. Das übernimmt das zuständige Amt für dich. Du trittst vielmehr als Zeug*in auf. Das Verfahren ist nicht anonym. Das Amt ist auf deine Mitarbeit im weiteren Verfahren angewiesen.

In vielen Fällen ist es den Ämtern bereits gelungen, Verfahren gegen Mietwucher erfolgreich zu führen und eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete anzuordnen.

Wenn alles gut läuft, übernimmt ab jetzt das Amt. Es wird Ermittlungen anstellen und dich um weitere Informationen bitten. Dabei ist das Amt auf deine Mitarbeit und deine Zeugenaussagen angewiesen.

Das Amt braucht genaue Daten zu deiner Wohnung und Nachweise über deine Bemühungen bei der Wohnungssuche. Die Informationen zur Wohnungssuche sind notwendig, um nachzuweisen, dass der Vermieter die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt hat.

In vielen Städten meldet sich das Amt bei dir mit einem großen Fragebogen. Diesen musst du innerhalb einer gewissen Frist ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen über die Wohnungssuche zurück an das Amt schicken. Je mehr du lieferst, umso besser sind deine Chancen.

Kommt das Amt zu dem Schluss, dass Mietwucher vorliegt, ist es aufgefordert, in einem sogenannten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Vermieter vorzugehen und kann sogar ein Bußgeld verhängen. Für dich winken eine dauerhafte Mietsenkung und die Rückzahlung monatlich zu viel gezahlter Miete. All das kann einige Monate dauern, selbst dann, wenn alles gut läuft.

Das Verfahren nach der ersten Verdachtsmeldung an das Amt kann aufwendig wirken. Aber es ist wichtig, dran zu bleiben. Wir unterstützen dich gerne, den Fragebogen auszufüllen, die Nachweise zusammen zu stellen, und beim weiteren Kontakt mit dem Amt.

Um Unterstützung zu bekommen, nutze am besten die Beratungsangebote und Sprechstunden der linken Abgeordneten in deiner Stadt. Die Termine oder Kontakte kannst du im Internet finden. Alternativ kannst du dich bei der Fraktion Die Linke im Bundestag melden.

Bekommst du nach deiner Verdachtsmeldung beim Amt keine Antwort, bleib dran. Denn das Amt ist verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ein Verdacht auf Mietwucher vorliegt. Melde dich am besten direkt bei deinem zuständigen Amt. Dafür kannst du unsere Textvorlage nutzen. Wende dich zusätzlich gerne an die Beratungs- und Hilfsangebote der linken Abgeordneten in deiner Stadt. Wir unterstützen dich dabei, alle rechtlich notwendigen und möglichen Schritte zu unternehmen.

In einigen Städten gehen die Ämter noch nicht mit der nötigen Motivation und Sorgfalt gegen Mietwucher vor. Denn seit einem vermieterfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004 sind einige Städte der Ansicht, dass sie nicht gegen Mietwucher vorgehen könnten. Heute fehlt es den Ämtern an Personal und auch an Wissen, um erfolgreich Verfahren gegen Mietwucher zu führen. Das wollen wir verändern!

Die Linke im Bundestag kämpft dafür, die Gesetze gegen Mietwucher zu verbessern, damit es für die Ämter in den Städten leichter wird, Mietwucher zu verfolgen. Trotzdem können die Ämter schon heute erfolgreich gegen Mietwucher vorgehen, wenn sie es wollen. Die Stadt Frankfurt am Main macht es seit vielen Jahren vor. Dort hat das Wohnungsamt tausende Verfahren erfolgreich geführt und hunderttausende Euro an zu viel gezahlter Miete zurückgeholt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle anderen Städte sich ein Beispiel an Frankfurt nehmen.

Du musst Mietwucher also nicht akzeptieren. Du kannst darauf bestehen, dass das Amt deinen Fall ernst nimmt und Ermittlungen einleitet.

Wenn du dir sicher bist, dass bei dir Mietwucher vorliegen könnte, du aber auch auf Nachfrage keine oder nur negative Rückmeldungen vom Amt bekommst, dann wende dich an uns: Die Linke im Bundestag hilft dir.

Um Unterstützung zu bekommen, nutze die Beratungsangebote und Sprechstunden der linken Abgeordneten in deiner Stadt. Die Termine und Kontakte kannst du im Internet finden. Alternativ kannst du dich bei der Fraktion Die Linke im Bundestag melden.

Es kann sein, dass deine Miete nicht nur eine Wuchermiete ist, sondern auch gegen die sogenannte Mietpreisbremse verstößt. Wende dich zur Überprüfung an einen Mieterverein oder eine kostenlose Mieterberatung in deiner Nähe.

Übrigens: Die Linke im Bundestag will die Gesetze gegen zu hohe Mieten verbessern, damit das Wohnen für alle wieder bezahlbar wird. Wir fordern, die Verfolgung von Mietwucher zu vereinfachen und die Bußgelder zu erhöhen. Das haben auch die Länder im Bundesrat gefordert. Doch die anderen Fraktionen blockieren das bisher. Zusätzlich muss auch die Mietpreisbremse verschärft werden. Darum kämpfen wir für den bundesweiten Mietendeckel. Für bezahlbare Mieten braucht es eine starke Linke im Bundestag.

Entwicklung DOT • STUDIO, Fotos: © Fraktion Die Linke im Bundestag / Jennifer Marke