Die Mieten explodieren und werden zu wenig begrenzt. Aber es gibt ein Mittel, Wuchermieten zu senken. Und es sollte viel mehr angewandt werden.
Behörden können hier und heute gegen Mietwucher vorgehen. Wenn du eine überhöhte Miete zahlst, kannst Du das melden. Das Wohnungsamt muss dann ein Bußgeld gegen Deinen Vermieter verhängen und die Miete kann abgesenkt werden. Wir helfen dabei mit dem Mietwucher-Rechner.
Zahlst du eine Wuchermiete? Check es mit dem Mietwucher-Rechner und wehr Dich!
Unser Mietwucher-Rechner für die Städte Hamburg, Berlin, Leipzig und Freiburg vergleicht Deine Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. So findest Du heraus, ob Deine Miete überhöht ist und gesenkt werden muss. Weil die genaue Berechnung sehr kompliziert ist, fragen wir nur so viel, wie für eine gute Schätzung notwendig ist.
Ergibt der Rechner, dass in Deinem Fall Mietwucher vorliegen könnte, kannst Du per Mausklick eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt abschicken. Das Amt muss dann ermitteln und wird sich für weitere Informationen bei Dir melden. Dabei ist Deine Mitarbeit nötig. Aber: Du selbst musst nicht gegen Deinen Vermieter vorgehen.
Bestätigt sich der Verdacht, kann das Amt ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen. Deine Miete kann gesenkt und rückwirkend zurückgefordert werden. Vielen Ämtern fehlt die Erfahrung im Umgang mit Mietwucher. Aber wir unterstützen die Ämter durch die Zusendung von Fällen und fordern von ihnen gleichzeitig ein konsequentes Vorgehen.
Als Mietwucher werden umgangssprachlich zwei Verstöße zusammengefasst.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel um mindestens 20% überschritten, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50% überschritten, kann sogar eine Straftat vorliegen, mit härteren Strafen, theoretisch bis zu einer Gefängnisstrafe.
In beiden Fällen kann die Miete abgesenkt und zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden.
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