Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überschritten und nutzt dein Vermieter eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt aus, handelt es sich vermutlich um eine unzulässige Mietpreisüberhöhung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder wegen Mietpreisüberhöhung kommen in der Praxis vor, nur wird Mietpreisüberhöhung zu selten geahndet.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete gar um mehr als 50% überschritten, handelt es sich vermutlich um Mietwucher und damit eine Straftat. Für besonders dreiste Fälle von Mietwucher sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe vor. Uns sind aber keine Fälle bekannt, wo Gerichte Gefängnisstrafen ausgesprochen hätten.
Umgangssprachlich ist in beiden Fällen von Mietwucher die Rede.