Die Linke im Bundestag hilft dir. Mach hier den Mietwucher-Check und wehr dich gegen deine überhöhte Miete!
Jetzt deine Miete überprüfenDie Mieten explodieren und werden zu wenig begrenzt. Aber: es gibt ein Mittel, Wuchermieten zu senken. Und es sollte viel mehr angewandt werden.
Behörden können hier und heute gegen Mietwucher vorgehen. Wenn Du eine überhöhte Miete zahlst, kannst Du das melden. Das Wohnungsamt kann dann ein Bußgeld gegen Deinen Vermieter verhängen und die Miete abgesenkt werden. Wir helfen dabei mit dem Mietwucher-Rechner.
Zahlst Du eine Wuchermiete? Check es mit dem Mietwucher-Rechner und wehr Dich!
Unser Mietwucher-Rechner für die Städte Berlin, Bochum, Bonn, Dortmund, Erfurt, Freiburg, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Münster, Potsdam vergleicht Deine Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. So findest Du heraus, ob Deine Miete überhöht ist und gesenkt werden kann. Weil die genaue Berechnung sehr kompliziert ist, fragen wir nur so viel, wie für eine gute Schätzung notwendig ist.
Ergibt der Rechner, dass in Deinem Fall Mietwucher vorliegen könnte, kannst Du per Mausklick eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt abschicken. Das Amt muss dann ermitteln und wird sich für weitere Informationen zum Verfahren bei Dir melden. Dabei werden Deine Mitarbeit und Zeugenaussagen nötig sein. Aber: Du selbst musst rechtlich nicht gegen Deinen Vermieter vorgehen.
Bestätigt sich der Verdacht, kann das Amt ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen. Deine Miete kann folglich gesenkt und rückwirkend zurückgefordert werden. Vielen Ämtern fehlt die Erfahrung im Umgang mit Mietwucher. Wir unterstützen die Ämter und fordern von ihnen gleichzeitig ein konsequentes Vorgehen.
Als Mietwucher werden umgangssprachlich zwei Verstöße zusammengefasst.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel um mindestens 20% überschritten und nutzt dein Vermieter eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt aus [oder alternativ: und herrscht eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt], handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50% überschritten, kann sogar eine Straftat vorliegen, mit härteren Strafen, theoretisch bis zu einer Gefängnisstrafe.
In beiden Fällen kann die Miete abgesenkt und zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden.
Wie das funktioniert? Checke unser FAQ
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überschritten und nutzt dein Vermieter eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt aus, handelt es sich vermutlich um eine unzulässige Mietpreisüberhöhung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder wegen Mietpreisüberhöhung kommen in der Praxis vor, nur wird Mietpreisüberhöhung zu selten geahndet.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete gar um mehr als 50% überschritten, handelt es sich vermutlich um Mietwucher und damit eine Straftat. Für besonders dreiste Fälle von Mietwucher sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe vor. Uns sind aber keine Fälle bekannt, wo Gerichte Gefängnisstrafen ausgesprochen hätten.
Umgangssprachlich ist in beiden Fällen von Mietwucher die Rede.
Für Berlin, Freiburg, Hamburg, Leipzig, Dortmund, München, Hannover oder Erfurt stellen wir den Mietwucher-Rechner bereit.
Wohnst Du in einer anderen Stadt, kann Mietwucher trotzdem festgestellt und verfolgt werden. Hilfe bei der Erkennung von Mietwucher bieten die Mietspiegel, die seit 2022 von allen Kommunen, in denen mehr als 50.000 Menschen leben, erstellt und laufend aktualisiert werden müssen. Kommunen und lokale Mietervereine bieten oft einen Mietspiegelrechner, mit dem Du rausfinden kannst, ob deine Miete zu hoch ist. Alternativ kannst Du deine Miete mithilfe des Mietspiegels händisch prüfen.
Wenn Du in Berlin, Hamburg, München, Leipzig, Dortmund, Hannover, Freiburg, Erfurt oder Potsdam wohnst und unseren Mietwucher-Rechner genutzt hast, bieten wir die Möglichkeit, das zuständige Amt per Mausklick direkt zu informieren.
Wenn Du in einer anderen Stadt den Verdacht hast, dass deine Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt, kannst Du dich an dein vor Ort zuständiges Amt wenden. Finde die Kontaktadresse Deines für Wohnungen zuständiges Amt heraus. Suche dafür "Wohnungsamt Beispielstadt", trage deine Daten in unser vorgefertigtes Anschreiben ein und sende dies an die Kontaktadresse des Amts.
Viele Menschen hält die Sorge vor Streit mit dem Vermieter oder vor dem Verlust ihrer Wohnung davon ab, gegen ihre überhöhte Miete vorzugehen. Bei der Meldung eines Verdachts auf Mietwucher musst Du jedoch rechtlich nicht selbst gegen deinen Vermieter vorgehen.
Im Gegensatz zu einer Auseinandersetzung zur Absenkung deiner Miete mit der Mietpreisbremse oder der Abwehr einer Mieterhöhung übernimmt das in diesem Fall das Wohnungsamt deiner Stadt. Im weiteren Verfahren wirst Du mitarbeiten müssen, trittst aber nur als Zeugin bzw. Zeuge auf.
Läuft alles gut, übernimmt ab jetzt das Amt. Es wird Ermittlungen anstellen und Dich um weitere Informationen bitten. Dabei ist das Amt auf Deine Mitarbeit und Zeugenaussagen angewiesen. Genaue Daten zur Wohnung werden gebraucht und Nachweise der Wohnungssuche. Das kann aufwändig wirken. Aber: Je mehr Du lieferst, desto besser sind Deine Chancen.
Kommt das Amt zu dem Schluss, dass Mietwucher vorliegt, ist es aufgefordert in einem sogenannten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Vermieter vorzugehen und kann sogar ein Bußgeld verhängen. Für dich winken eine dauerhafte Mietsenkung und die Rückzahlung monatlich zu viel gezahlter Miete. Auch, wenn alles gut läuft, kann dies einige Monate dauern.
Bekommst Du nach Deiner Meldung beim Amt keine Antwort, bleib dran! Wir unterstützen das Amt mit Dir zusammen, alles rechtlich Verpflichtende und das Mögliche zu unternehmen.
Liegt ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vor, sind die Behörden verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Du kannst unsere Vorlage nutzen, um beim Amt nachzuhaken.
Leider betreiben die Ämter oft einen zu geringen Aufwand und gehen den Hinweisen nicht mit der nötigen Motivation und Sorgfalt nach. Leider hat eine vermieterfreundliche Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2004 dazu geführt, dass viele Kommunen meinen, sie könnten nicht gegen Mietwucher vorgehen. Das Instrument geriet in Vergessenheit und vielerorts fehlt heute Wissen und Personal zur Bekämpfung von Mietwucher. Das ist falsch und bedauerlich.
Das Wichtigste zuerst: Jetzt nicht die Hoffnung verlieren! Jetzt werden immer mehr Städte wieder aktiv. Die Stadt Frankfurt am Main zeigt seit Jahren, wie trotz ungünstiger Rechtsprechung erfolgreich Mietwucher verfolgt werden kann. Mit wenig Personal wurden für tausende Menschen die Mieten gesenkt. Durch die Bußgelder, die die Stadt gegen dreiste Vermieter verhängt, finanziert sich das Personal quasi von selbst. Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein Weg.
Hat das Amt sich auch auf Nachfrage hin nicht gemeldet, bekommst Du weiterhin keine oder nur negative Rückmeldungen und bist dir sicher, dass bei dir Mietwucher vorliegt, dann wende dich an uns: Die Linke im Bundestag hilft!
Zusätzlich kann es sein, dass deine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Wende dich zur Überprüfung an einen Mieterverein oder eine kostenlose Mieterberatung in Deiner Nähe.
Die Linke im Bundestag setzt sich im Übrigen dafür ein, die Verfolgung von Mietwucher zu vereinfachen und die Bußgelder zu erhöhen. Das haben auch die Länder im Bundesrat gefordert. Bisher haben das die anderen Parteien in der Regierung aber immer blockiert. Es wird Zeit, dass sich was dreht! Auch die Mietpreisbremse muss verschärft werden. Die Mieten müssen gedeckelt werden. Für besseren Mieterschutz braucht es eine starke Linke im Bundestag.
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